Seit dem 1. Juli 2008 müssen viele Hausbesitzer beim Verkauf ihres Hauses oder bei einer Neuvermietung einen sogenannten Energieausweis vorlegen. Bei Wohngebäuden gilt diese Frist für Häuser, die vor 1965 gebaut wurden. Für danach errichtete Gebäude ist der Stichtag der 1.1.2009, an dem ein Energieausweis vorliegen muss. Dies gilt allerdings auch hier nur im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Neuvermietung. Für Neubauten seit 2002 sind Energieausweise bereits jetzt schon Pflicht. Käufer sowie neue Mieter haben nach Ablauf der Fristen das Recht, den Ausweis einzusehen.

Der Energieverbrauch eines Gebäudes soll durch den Energieausweis transparent gemacht werden. Er gilt nicht für einzelne Wohnungen, sondern nur für das gesamte Gebäude. 

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Die Daten für den Ausweis können auf unterschiedliche Weise erhoben werden. Beim Bedarfsausweis, der im Grunde die einzig sinnvolle Alternative darstellt, wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes anhand der technischen Daten errechnet. Bei dem Verbrauchsausweis wird der Bedarf aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahren errechnet. Das Ergebnis ist daher kaum aufschlussreicher als eine Heizkostenabrechnung, hängt es doch stark z.B. davon ab, wie viele Personen, und in welcher Art und Weise, das Gebäude zuletzt genutzt haben.

Das Erstellen eines Bedarfsausweises bieten wir nicht als separate Leistung an, sondern ist nur als Teil einer kompletten Energieberatung Gegenstand unserer Leistung.

Kontakt:
Dipl.-Ing. Michael Ohler
Oranienstraße 32
55124 Mainz

fon: 06131 4671-64
fax: 06131 4671-68
info@blowerdoor-mainz.de
» Kontaktformular




» Impressum