Die Förderstandards für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank werden zum 1. Juli dieses Jahres verschärft. Darüber hinaus soll es aber auch Tilgungszuschüsse für den Neubau geben.

Im Bereich Neubau gilt zukünftig:

  • Es wird keine Förderungen für Neubauten mehr geben, die lediglich die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erfüllen bzw. diese nur knapp unterbieten. Ab 1. Juli 2010 gibt es vergünstigte Kredite nur noch für Häuser, die höchstens 70 Prozent der Energiemenge verbrauchen, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen.
  • Neu sind die Effizienzhäuser 40 und 55, wobei Ersteres mit 40 Prozent der Energie auskommt, die ein heute erstellter Neubau höchstens verbrauchen darf.
  • Tilgungszuschüsse: Neben den günstigen Darlehen gibt es Tilgungszuschüsse in Höhe von bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme, wobei gilt: Je effizienter, desto höher der Zuschuss. 

Im Bereich Altbausanierung gilt zukünftig:

  • Die Eingangsförderstufe 130 wird zum 1. Juli abgeschafft. Mindeststandard ist dann das Effizienzhaus 115, also ein Altbau, der nach der Sanierung höchstens 15 Prozent mehr Energie verbraucht als ein Neubau.
  • Neu sind die Effizienzhäuser 55 und 70. Damit fördert die KfW die Sanierung von Altbauten, die nach Abschluss der Arbeiten hinsichtlich ihres Energieverbrauchs einem Passivhaus recht nahe kommen.

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BAFA fördert Blower-Door-Tests

Seit Ende letzten Jahres können nach einer Neufassung der Richtlinie "Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Luftdurchlässigkeitsprüfungen nach DIN 13829 (Blower Door Tests) als Bonus zur Energiesparberatung mit 100 Euro gefördert werden.

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Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 - Änderungen im Baubestand

In den Medien wurde zuletzt häufig die Dämmpflicht für oberste Geschossdecken im Baubestand kommentiert, weil sie zahlreiche Eigentümer von Altbauten betrifft. Wer ein Bestandsgebäude besitzt, das mindestens vier Monate jährlich normal beheizt wird muss nun nach der neuen EnEV 2009 auch die ungedämmten, obersten Geschossdecken über den beheizten Räumen zusätzlich dämmen, auch wenn diese zwar nicht begehbar, jedoch zugänglich sind. Die EnEV 2009 fordert in diesem Fall, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Decke höchstens 0,24 Watt/(m²K) beträgt. Eine Alternative eröffnet die neue EnEV 2009 allerdings den Eigentümern: Sie können anstatt der obersten Geschossdecke, das darüberliegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend dämmen.

 

Kontakt:
Dipl.-Ing. Michael Ohler
Oranienstraße 32
55124 Mainz

fon: 06131 4671-64
fax: 06131 4671-68
info@blowerdoor-mainz.de
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