„Vor-Ort-Beratung"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die sogenannte „Vor-Ort-Beratung" zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden. Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen. Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 (Blower Door Tests) können mit einem Bonus von 100 Euro zur Energiesparberatung gefördert werden.
Die Integration thermografischer Untersuchungen können ebenfalls mit einem Bonus von bis zu 100 Euro zur Energiesparberatung gefördert werden.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Kumulierung mehrerer Boni, mit Ausnahme der Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen.
Die Laufzeit des Förderprogramms wurde aktuell gerade bis zum 31.12.2014 verlängert.
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der entsprechenden Richtlinie. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
Dipl.-Ing. Michael Ohler
Oranienstraße 32
55124 Mainz
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