Gebäudeenergiegesetz
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) wurde am 23.10.2019 als Referentenentwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Die europäischen Anforderungen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden mit dem Entwurf durchgesetzt. Die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes wird jetzt in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Es schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.
Das Gesetz wird ca. zwei bis drei Monate nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.