Für die Realisation der luftdichten Gebäudehülle ist nicht nur die Dichtheit der Außenwände oder des Dachgeschosses wichtig, sondern auch die Dichtheit außen liegender Fenster und Türen. In Anlage 4 der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden daher Anforderungen an die Dichtheit von außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern definiert. Je nach Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes werden Fugendurchlässigkeiten in Form von "Klassen" nach DIN EN 12207-1:2000-06 festgelegt. Wir überprüfen also nicht nur die Gebäudehülle als Ganzes, sondern haben auch die entsprechende Erfahrung Fenster und Fenstertüren auf einen mangelfreien Einbau hin zu untersuchen.
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Häufige Einsatzorte für Blower-Door-Messungen sind in Rheinhessen und Umgebung: Mainz, Ober-Olm, Nieder-Olm, Oppenheim, Nierstein, Guntersblum, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern, Speyer, Worms, Ludwigshafen, Mainz, Koblenz, Wörrstadt, Mutterstadt, Hassloch, Bad-Dürkheim, Simmern, Rheinböllen, Wittlich, Trier, Bingen, Emmelshausen, Kastellaun